Anbieter:

Feinwerkmechanik Jörg Ehlke
Rudolf-Diesel-Straße 1
53879 EUSKIRCHEN

 

 Kontakt:

Tel.: +49 (0)2251-188 16 48

Mobil: 0152 277 277 53
E-Mail: info@feinwerkmechanik-ehlke.de
Internet: www.feinwerkmechanik-ehlke,de

 

Geschäftsführung
Jörg Ehlke

 

AGB

Stand: Juli 2023

 

 § 1 Geltung der Bedingungen

 

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen dem Einzelunternehmen Feinwerkmechanik Jörg Ehlke (im Folgenden als Unternehmer bezeichnet) und dem gewerblichen oder privaten Vertragspartner (im Folgenden als Kunde bezeichnet). Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss

 

1. In Prospekten, Anzeigen und auf der Internetseite enthaltene Angebote sind freibleibend und unverbindlich.  An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Unternehmer, sofern nicht im Angebot anders vereinbart, 30 Kalendertage ab dem Datum des Angebotes gebunden.

 

2. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und/oder sonstige Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur mit Einverständnis des Unternehmers gültig.

 

3. Angaben in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, namentlich einem Schreib- oder Rechenfehler, sind nicht verpflichtend. Vielmehr gilt die offensichtlich gewollte Erklärung.

 

§ 3 Lieferzeiten

 

1. Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, eine verbindliche Lieferfrist wurde schriftlich zugesagt. Zeichnet sich eine Verzögerung der Lieferung ab, wird diese unverzüglich dem Kunden mitgeteilt.

 

2. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung auf Grund eines Umstandes, den der Unternehmer zu vertreten hat, erfolgt die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Dieser Grundsatz gilt insbesondere auch bei höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördlichen Anordnungen usw., auch wenn diese Hindernisse bei Unterlieferanten eintreten. Die Dauer einer vom Kunden im Falle der Leistungsverzögerung nach den gesetzlichen Vorschriften zu setzenden Nachfrist wird auf vier Wochen festgelegt.

 

§ 4 Versand und Gefahrübergang

 

1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung den Betrieb des Unternehmers verlassen hat.

 

2. Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen auf seine Rechnung versichert.

 

§ 5 Preise, Zahlung

 

1. Die Preise sind Nettopreise. Hinzu kommt die geltende gesetzliche Mehrwertsteuer.

 

2. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder der Bereitstellung gültigen Preise.

 

3. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind die Rechnungen des Unternehmers innerhalb von 28 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar. Skonto wird nicht gewährt.

 

4. Stellt der Kunde seine Zahlungen endgültig ein und/oder wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt, so ist der Unternehmer auch berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.

 

5. Die Aufrechnung seitens des Kunden ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um rechtskräftige festgestellte oder vom Unternehmer nicht bestrittene Gegenforderungen handelt.

 

§ 6 Mängelansprüche

 

1. Ist die vom Unternehmer erbrachte Leistung bzw. der Liefergegenstand mangelhaft, darf der Unternehmer nach seiner Wahl Ersatz liefern oder den Mangel beseitigen. Mehrfache Nachbesserungen - in der Regel zwei - sind innerhalb einer angemessenen Frist zulässig.

 

2. Mängel bei Werkleistungen können nach Abnahme nur geltend gemacht werden, wenn sie innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Unternehmer bereit zu halten.

 

3. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen – insbesondere bei Nachbestellungen – berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die absolute Einhaltung ausdrücklich vereinbart worden ist. Technische Verbesserungen sowie notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie keine Verschlechterung der Gebrauchstauglichkeit darstellen.

 

4. Werden Betriebs - oder Wartungsanweisungen des Unternehmers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.

 

5. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

 

6. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für die Aufarbeitung gebrauchter Gegenstände. Diese werden unter Ausschluss jeglicher Mängelansprüche geliefert.

 

7. Steht der Unternehmer dem Kunden über seine gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen hinaus zur Erteilung von Auskünften hinsichtlich der Verwendung seines Produktes zur Verfügung, so haftet er nur dann, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.

 

§ 7 Haftungsbegrenzung

 

Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, die nicht gleichzeitig auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht durch den Unternehmer beruhen, sind auch gegen dessen Mitarbeiter ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Schadensersatzansprüche für fehlerhafte Produkte bleiben ebenso unberührt wie eine Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

 

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, behält sich der Unternehmer das Eigentum an den gelieferten Gegenständen vor (Vorbehaltsgegenstände).

 

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme der gelieferten Gegenstände nach Mahnung und Rücktrittserklärung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Hat der Kunde den Vertrag erfüllt, so hat der Unternehmer die Gegenstände zurückzugeben.

 

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

 

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmer und Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Euskirchen.

 

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen zwischen Unternehmer und Kunde nicht berührt.